Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GuaguaGomera, S.A.U. hat sich verpflichtet, ihre Website gemäß dem Real Decreto 1112/2018, de 7 de septiembre (Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors) barrierefrei zu gestalten.

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.guaguagomera.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Real Decreto 1112/2018 teilweise vereinbar, und zwar aufgrund der Ausnahmen und der nachstehend aufgeführten nicht barrierefreien Aspekte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem Real Decreto 1112/2018

  • Zuvor veröffentlichte PDF-Dokumente: Einige herunterladbare Dokumente verfügen möglicherweise nicht über eine geeignete Überschriftenstruktur und eine angemessene Textalternative [Anforderung 9.1.1.1 und 9.1.3.1].
  • Informationsaushänge zu Betriebsmeldungen: Ein Teil der Informationen zu Änderungen im Betriebsablauf wird als Bild veröffentlicht. Die Website zeigt neben jedem Aushang den entsprechenden Text an, bei älteren Meldungen kann diese Alternative jedoch unvollständig sein [Anforderung 9.1.1.1].
  • Eingebettete Inhalte Dritter: Die von externen Anbietern bereitgestellten interaktiven Karten können Einschränkungen bei der Tastaturbedienung aufweisen. Die entsprechende Information wird stets in Textform bereitgestellt: die geordnete Liste der Haltestellen jeder Linie [Anforderung 9.2.1.1].

Unverhältnismäßige Belastung

Für keinen Inhalt dieser Website wird eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen

  • Dateien in Büroformaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, sie sind für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich.
  • Inhalte Dritter, die weder von GuaguaGomera finanziert noch entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen.
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern die wesentlichen Informationen auf andere Weise barrierefrei bereitgestellt werden, wie es auf dieser Website der Fall ist.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [DATUM DER GENEHMIGUNG] erstellt.

Angewandt wurde eine Selbstbewertung durch die Einrichtung selbst, ergänzt durch automatisierte Prüfwerkzeuge zur Barrierefreiheit sowie manuelle Prüfungen von Farbkontrast, Tastaturbedienung, Überschriftenstruktur, Textalternativen und Verhalten auf Mobilgeräten.

Letzte Überprüfung der Erklärung: [DATUM DER ÜBERPRÜFUNG].

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns über folgende Wege jede Schwierigkeit beim Zugang zu den Inhalten oder jede sonstige Frage zur Barrierefreiheit dieser Website mitteilen:

  • Telefon: 922 14 11 01
  • E-Mail: guaguagomera@gmail.com
  • Post: GuaguaGomera, S.A.U. — Avenida Vía de Ronda s/n, Estación de Guaguas. 38800 San Sebastián de La Gomera

Über diese Kanäle können Sie:

  • Auf mögliche Verstöße dieser Website hinweisen.
  • Sonstige Schwierigkeiten beim Zugang zu den Inhalten mitteilen.
  • Sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit einreichen.
  • Informationen anfordern, die vom Anwendungsbereich der Vorschriften ausgenommen sind, oder deren Bereitstellung in einem alternativen barrierefreien Format verlangen.

Die Mitteilungen werden von der GuaguaGomera, S.A.U. entgegengenommen und bearbeitet.

Durchsetzungsverfahren

Wurde ein Antrag auf barrierefreie Information oder eine Beschwerde abgelehnt, besteht Uneinigkeit mit der getroffenen Entscheidung oder erfüllt die Antwort nicht die Anforderungen des Artikels 12.5 des Real Decreto 1112/2018, so kann die betroffene Person eine Beschwerde einlegen, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren und ihnen zu widersprechen, die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu verlangen oder die Gründe darzulegen, aus denen sie die Antwort für nicht anforderungsgerecht hält.

Eine Beschwerde kann ebenfalls eingelegt werden, wenn eine Frist von zwanzig Werktagen ohne Antwort verstrichen ist.

Die Beschwerde kann beim Excmo. Cabildo Insular de La Gomera (Inselrat von La Gomera), der Körperschaft, der die GuaguaGomera, S.A.U. zugehörig ist, über dessen elektronische Behördenplattform (Sede Electrónica) oder über jedes der im Ley 39/2015, de 1 de octubre, del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas (Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen) vorgesehenen Mittel eingereicht werden.

Optionale Inhalte

Bei der letzten Überarbeitung der Website wurden unter anderem folgende Verbesserungen der Barrierefreiheit umgesetzt:

  • Sprunglink zum Hauptinhalt und Gliederung in Bereiche (Kopfbereich, Navigation, Inhalt und Fußbereich).
  • Überprüfung des Farbkontrasts sämtlicher Texte bis zum Erreichen des geforderten Mindestkontrastverhältnisses.
  • Automatisch erzeugte Textalternative für die Aushänge zu Betriebsmeldungen, die bislang keine hatten.
  • Streckentabellen mit zugeordneten Kopfzellen und einer Zusammenfassung für Screenreader.
  • Für Mobiltelefone angepasstes Design ohne horizontales Scrollen und mit ausreichend großen Bedienflächen.
  • Beachtung der Systemeinstellung zur Reduzierung von Bewegung.

Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Im Falle von Abweichungen ist die spanische Fassung dieses Textes maßgeblich, da sie die rechtsverbindliche Version darstellt.